Leistungen der Hausverwaltung:

 

Gesetzliche Grundlagen:

Bei der Verwaltung von Miethäusern ist das BGB die gesetzliche Grundlage.

 

Grundleistungen:

Um einen Bezug zu der erwarteten Leistung für das vereinbarte Verwalterhonorar zu erhalten, unterscheiden alle Verwalterverträge zwischen Grundleistungen und Zusatzleistungen.

Mit der regelmäßig gezahlten Verwaltervergütung sind diese Grundleistungen abgedeckt.

 

Zusatzleistungen:

Zusatzleistungen werden üblicherweise für Arbeiten vereinbart, welche nicht permanent anfallen. Z.B. Gerichtsverfahren, größere Baumassnahmen etc.

 

Honorar

Das Honorar des Verwalters hängt von der Art der Tätigkeit ab. In der Mietenverwaltung sind Sätze von 3,9 bis 8 Prozent der Bruttomiete üblich.



Aktuelles.

Sicher wohnen - Einbruchschutz

Ein Einbruch in den eigenen vier Wänden bedeutet für viele Menschen, ob jung oder alt, einen großen Schock. Dabei machen den Betroffenen die Verletzung der Privatsphäre, das verloren gegangene Sicherheitsgefühl oder auch schwer wiegende psychische Folgen, die nach einem Einbruch auftreten können, häufig mehr zu schaffen als der rein materielle Schaden.

 

Polizeiliche Kriminalprävention

http://www.k-einbruch.de/

 

Das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) verfolgt seit mehr als 40 Jahren das Ziel, die Bevölkerung, Multiplikatoren, Medien und andere Präventionsträger über Erscheinungsformen der Kriminalität und Möglichkeiten zu deren Verhinderung aufzuklären.

http://www.polizei-beratung.de/

 

Hier gehts zum PDF - Einbruchsschutz >>>